Behinderung und Beruf
Alleine das in 2001 in Kraft getretene Persönliche Budget, die in 2007 von Deutschland ratifizierte UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und das 2017 in Kraft getretene Bundes-Teilhabe-Gesetz bieten heute auch Menschen mit Behinderung, die einen Unterstützungsbedarf haben, die Möglichkeit eines inklusiven Berufslebens.
Um den hierfür erforderlichen mobilen, möglichst breit gefächerten und ausbaufähigen Instrumentenkoffer bereitzuhalten, bedarf es Qualifizierungs- und Unterstützungsinstrumente, die bisherige institutionelle Räume überwinden und neue, ganzheitliche sowie Kostenträger übergreifende Konzepte bis weit in die Beschäftigung hinein ermöglichen.
Als langjährig tätige Inklusionsdienstleister wissen wir:
Wenn wir uns trauen in Unternehmen zu gehen, um dort gemeinsam mit dem Unternehmen Qualifizierungs- und Beschäftigungsinstrumente zu etablieren, erkennen wir erst die Entfaltungsmöglichkeiten der von uns allen angestrebten inklusiven Arbeitswelt.